Willkommen bei Ihrem Radonberater aus München

Als vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüfte Radon-Fachperson biete ich Ihnen meine Dienstleistungen an:

  • Vorort – Begehung - Begutachtung – Beratung (Radonpotenzial-Quellensuche/Eintrittspfade)
  • Radon-Raumluftprüfungen (Quellensuche, Langzeitmessungen)
  • Raumluftprüfungen bei aktiver Luftprobenahme aus Hohlräumen (Doseman/Sarad)
  • Langzeitmessungen mit Kernspurdosimeter über mehrere Wochen und Monaten zur Überprüfung von Richtwerten oder zur Sanierungskontrolle
  • Baugrunduntersuchungen (Radon) Messungen der Radon-Bodengaskonzentrationen mit Bodengassonden (Doseman in Messkammer)

 

Zum 31.12.2018 ist das neue Strahlenschutzrecht komplett in Kraft getreten.

Zuvor hat der Bundesrat im Oktober 2018 die neue Strahlenschutzverordnung beschlossen. Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz und der neuen Strahlenschutzverordnung setzt Deutschland die Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 05.12.2013 in nationales Recht um.

Das neue deutsche Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) enthält erstmals verbindliche Regelungen zum Radonschutz.

Referenzwert

Der Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen beträgt gemäß StrlSchG 300 Bq/m³.

Ausweisungsgebiete

Bis Ende 2020 müssen die Bundesländer ermitteln und bekanntgeben, in welchen Gebieten in wie vielen Gebäuden eine hohe Radonkonzentration zu erwarten ist sog. Radonvorsorgegebiete.

Radonmaßnahmenplan

Das Bundesministerium f. Umwelt hat entsprechend des StrlSchG. in 3/2019 einen Radonmaßnahmenplan erstellt. Dieser Plan soll die Maßnahmen nach dem Gesetz erläutern und Ziele für den Umgang mit langfristigen Risiken der Exposition durch Radon in Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen in Innenräumen enthalten und zwar hinsichtlich jeglicher Radonaustrittsquellen. Sei es aus dem Boden, Baustoffen oder aus dem Wasser.

Informationspflicht

Die Bevölkerung ist entsprechend dem StrlSchG zukünftig in geeigneter Weise aufzuklären über die Radonexposition in Aufenthaltsräumen, die damit verbundenen Gesundheitsrisken - die Wichtigkeit von Radonmessungen - sowie das Aufzeigen von technischen Möglichkeiten zur Minderung möglicher Radonbelastungen.

Private, bereits bestehende Aufenthaltsräume

Bei privaten, bereits bestehenden Wohngebäude, können Eigentümer und Bewohner freiwillig Maßnahmen ergreifen um Radonkonzentrationen, um Radonkonzentrationen im Gebäude zu senken. Das StrlSchG sieht hier keine Pflicht zum Handeln vor.

Private Neubauten

Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen errichtet, muss geeignete Maßnahmen treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.

Gemäß StrlSchG, kann dies auch für bauliche Veränderungen gelten.

Referenzwert für Aufenthaltsräume 300 Bq/m³.

Arbeitsplätze

Werden Gebäude zum Arbeiten genutzt, sind die für die jeweiligen Arbeitsplätze Verantwortlichen verpflichtet, die Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen zu messen (StrlSchG).

Beträgt die Konzentration von Radon an diesen Arbeitsplätzen mehr als 300 Bq/m³, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radonkonzentrationen zu senken.

Das bedeutet zukünftig: Personen haben in ihren Wohnungen (Mieter), an ihren Arbeitsplätzen oder in öffentlichen Gebäuden ein Recht darauf, dass dieser Referenzwert eingehalten wird und das ggfs. der vorhandene Radongehalt gemessen wird.

 

Radon - was ist das?

Bei Radon(rn-222) handelt es sich um ein Zerfallsprodukt von Radium-Ra-226.
Radon ist natürliches auf der Erde zu findendes radioaktives Edelgas.
Für die menschlichen Sinne ist es farblos, geruchlos und nicht zu schmecken.

Abhängig von den örtlichen geologischen Bedingungen und den jeweiligen baulichen Bedingungen der jeweiligen Häuser gelangt Radon als natürliches Bodengas durch Diffusion aus dem Erdboden in bestehende Häuser.

Eintrittspfade von Radon aus dem Erdreich (Quelle SSK)

Folgende Symptombildungen sind möglich:

  • Geologische Bedingungen: offenporiges Gestein
  • Risse und Fugen in Wänden und Böden im Keller
  • Undichte Rohr- und Kabeldurchdringungen
  • Unzureichende räumliche Abdichtungen zwischen Keller und Erdgeschoss
  • Offene Bauweise im Haus fördert Kamineffekte – hohe Radonwerte im Dachgeschoss

 

 

Karte zur Radonkonzentration in der Bodenluft in 1 m Tiefe
(Quelle Strahlenschutzkommission)
Die Quelle für Radonauffälligkeiten in Häusern ist die Radonfreisetzung aus dem natürlichen Untergrund.
In Deutschland findet man erhöhte bzw. hohe Radonkonzentrationen in folgenden Gebieten:
Bayr. Wald, Oberpfalz, Fichtelgebirge, Frankenwald, Erzgebirge, Thürigner Wald, südl. Schwarzwald, Alpenvorland (Miesbach, Traunstein, Rosenheim Dachau, Fürstenfeldbruck).
Die Karte dient nur der Orientierung — die Karte erlaubt keine direkte Aussage über das jeweilige Radonpotenzial z.B. eines Grundstückes - Gewissheit kann nur durch Messungen erlangt werden.

Radon – gesundheitliche Relevanz

In Gebäuden treten meist höhere Radonkonzentrationen als im Freien auf. In Deutschland ist die Hauptquelle für erhöhte Radonkonzentration in Häusern die jeweilige Radonkonzentration in der Bodenluft, dagegen spielen Radonfreisetzungen aus Baumaterialien oder aus Trinkwasser eine untergeordnete Rolle.

In Deutschland beträgt der Jahresmittelwert der Radonkonzentration in Wohnräumen durchschnittlich etwa 50 Bq/m³.

Radon und seine Zerfallsprodukte werden vom Menschen mit der Atemluft aufgenommen. Die gesundheitliche Gefährdung geht weniger vom Radongas selbst aus, das zum größten Teil wieder ausgeatmet wird, sondern von seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten die nach dem Einatmen im Atemtrakt abgelagert werden.

Die dabei entstehende energiereiche Alphastrahlung kann zu einer Schädigung der Lungengewebszellen führen und damit die Entstehung einer Lungenkrebserkrankung begünstigen.
Radon wurde 1980 vom internationalen Krebsforschungszentrum der Weltge-sundheitsbehörde (WHO) als krebserregender Stoff für den Menschen eingestuft.

Mit zunehmender Radonkonzentration in den Aufenthaltsräumen steigt das Risiko für Lungenkrebs proportional an,
d. h. je höher die langjährige Radonkonzentration in der Wohnung, desto stärker ist die schädliche Wirkung. Verdoppelt sich die Radon-konzentration, dann verdoppelt sich auch die Wahrscheinlichkeit für eine Lungenkrebserkrankung.

Bei Betrachtung des Risikos an Lungenkrebs zu erkranken, darf das Rauchen nicht außer Acht gelassen werden. Rauchen ist für bis zu 90 % der Sterbefälle durch Lungenkrebs verantwortlich.

Aus epidemiologischen Studien geht hervor, dass das Lungenkrebsrisiko durch Radon bei gleichzeitigem Rauchen erhöht wird.
In absoluten Zahlen betrachtet, treten die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle bei Rauchern auf.

Tab. 1: Wahrscheinlichkeit bis zum 75. Lebensjahr an Lungenkrebs zu sterben in Abhängigkeit von der Radonkonzentration und Rauchverhalten (Quelle: Darby et al., 2005).

 

Radonkonzentration in Bq/m3 Todesfälle je 1000 Nichtraucher Todesfälle je 1000 Raucher
0 4,1 101
100 4,7 116
200 5,4 130
400 6,7 160
800 9,3 216


Es gibt keinen Hinweis für einen Schwellenwert, unterhalb dessen Radon nicht mehr gesundheitsschädlich wirkt.
Radon und Rauchen verstärken sich wechselseitig in ihrer Wirkung. Deshalb haben Raucher ein besonders hohes Lungenkrebsrisiko durch Radon.

Radon messen

Prinzipiell stehen für die Messung von Radon unterschiedliche Verfahren zur Verfügung. Für einen Privat-Haushalt bietet sich das handhabbare und preiswerte Dosimeter nach dem Kernspurmessverfahren an. Es ist besonders gut zur Messung der Radon-Konzentration in Innenräumen geeignet. Platziert wird das Dosimeter über drei bis zwölf Monate an verschiedenen Stellen in Haus – üblicherweise in Räumen, die häufig genutzt werden.
Eine Drei-Monats-Messung sollte innerhalb der Heizperiode liegen, da im Sommer häufiger gelüftet wird und die Messungen daher weniger aussagekräftig sind. Für das Ausmessen eines Einfamilienhauses werden mindestens zwei Kernspurdosimeter empfohlen.